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Kurse zum Erwerb eines Segelscheins:Diese Kurse sind für alle diejenigen interessant, welche vorhaben in Binnenrevieren oder im Seebereich
die Fazination des Segelsports zu erleben. Hier gibt es grundsätzlich 2 Varianten:
Um im Binnenbereich segeln zu können, benötigen Sie den amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Segel.
Dieser ist auch weit verbreitet unter den Begriffen A-Schein bzw. Grundschein bekannt. Alle diese Bezeichnungen meinen
aber das gleiche: ein ganz normalen Segelschein. Für all diejenigen, denen die Binnengewässer dann irgendwann zu klein werden, besteht dann die Möglichkeit den Segelsport auf dem Meer auszuüben.
Grundsätzlich ist Segeln im Seebereich führerscheinfrei, ebenso das Führen von Motorbooten (oder Segelbooten mit Hilfsmotor) bis zu 5 PS.
Jedoch ist es schon aus Sicherheitsgründen ratsam immer einen Motor mit mehr als 5 PS (3,68 kW) an Bord zu haben, da man sonst bei schlechtem Wetter sehr schnell
in Seenot geraten kann. Außerdem gibt es noch einen freiwilligen Schein - den amtlich anerkannten Sportküstenschiffer (Küstenschein, BR-Schein). Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung für den Seeschein (welcher nur ein Motorbootführerschein war) um einen echten Segelschein für den Seebereich. Die Besonderheit hier ist, dass die Ausbildung und die Prüfung auf See durchgeführt werden. Mit diesem Schein bekommt man überall in der Welt problemlos eine Segel oder Motoryacht gechartert. Wer den Seeschein besitzt und eine Segelyacht sein eigen nennen kann bzw. vorhat kleinere Segelyachten (bis ca. 9 Meter Länge) zu chartern und bereits Segelerfahrung hat, bzw. im Besitz des Sportbootführerschein Binnen unter Segel ist, ist mit dieser Kombination ausreichend bedient. Für alle die vorhaben mit größeren Segelyachten (über 9m Länge bzw. Yachten, welche für mehr als 4 Personen Wohnfläche bieten) in See zu stechen, ist neben dem Seeschein auch der Sportküstenschiffer obligatorisch. Für alle diese Kombinationen gilt seit 2005: Der Skipper (Schiffsführer) muss im Besitz eines für das Revier gültigen Funkzeugnisses sein, sofern sich ein betriebsbereites Funkgerät an Bord befindet (egal ob man vorhat es zu verwenden oder nicht). Kurse zum Erwerb eines Motorbootscheins / Motor-Bootsfüherscheins:Diese Kurse sind für alle diejenigen interessant, welche vorhaben in Binnenrevieren oder im Seebereich
den Motorbootsport ausüben möchten. Hier gibt es ebnfalls wieder 2 Varianten:
Um im Binnenbereich Motorboot fahren zu können, benötigen Sie den amtlichen Sportbootführerschein Binnen unter Maschine (unter Motor).
Dieser berechtigt zum Führen von Sportbooten ab 5 PS (3,68 kW) aufwärts und einer maximalen Länge von bis zu 15m. Das Führen von Motorbooten mit einer Motorenleistung
von weniger als 5 PS (3,68 kW) ist in Deutschland führerscheinfrei (Ausnahme Berlin). Die Liebhaber der See benötigen dagegen den Sportbootführerschein See (auch Seeschein genannt). Er ist das Äquivalent zum Binnenschein für alle Meere und Küstengewässer rund um den Globus. Man ist damit berechtigt Motorboote mit mehr als 5 PS Motorenleistung im Seebereich zu fahren. Hier gibt es allerdings keine Längenbegrenzung. Für beide Varianten gilt seit 2005: Der Schiffsführer (Skipper) muss im Besitz eines für das Revier gültigen Funkzeugnisses sein, sofern sich ein betriebsbereites Funkgerät an Bord befindet (egal ob man vorhat es zu verwenden oder nicht). |
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